Allgemeine Geschäftsbedingungen    Stand: 01.01.2014

1. Anwendungsbereich
1.1 Die AGBs bilden die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Yoga-Schüler und Yoga-Lehrer.
1.2 Die Konditionen für einen Kurs finden sich in der jeweiligen Kursbeschreibung
2. Leistungsangebot
2.1 Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an die Person, für die die Leistung unter Nennung des Namens gebucht wurde. Eine Übertragung an Dritte ist nur nach Abstimmung möglich und bedarf der schriftlichen Form.
3. Vertragsschluss
3.1 Übermittelt der Yoga-Schüler dem Yoga-Lehrer eine vollständig ausgefüllte Anmeldung, so gibt er damit eine verbindliche Bestellung ab.
3.2 Der Vertrag zwischen dem Yoga-Schüler und dem Yoga-Lehrer kommt zustande, wenn dem Yoga-Schüler die Kursbestätigung mit den Kursdaten und Kontodaten für die Zahlung in Textform zugeht.
4. Vertragsdauer / Kündigung
4.1 Vertragsbeginn ist der Kursbeginn und Dauer die Zeit von Kursbeginn bis zum Kursende. Der Vertrag läuft nach Kursende aus. Er verlängert sich nicht. Er bedarf keiner Kündigung.
5. Entgelte
5.1 Das Entgelt findet sich in der Kursausschrebung und in der Kursbestätigung.
5.2 Die Zahlungstermine sind in der Ausschreibung definiert. Bei Monatskursen ist der Betrag immer vollständig vor dem Kurs zu zahlen. Bei Jahresgruppen kann der Betrag gesplittet werden.
5.3 Die Kursbeiträge enthalten für Privatpersonen keine Mehrwertsteuer.
6. Änderung von Vertragsbestimmungen
6.1 Die Regelungen des Vertrages zwischen Yoga-Schüler und Yoga-Lehrer beruhen auf deutschem Recht.
7. Krankheit
7.1 Im Fall einer Krankheit und daraus entstehender Abwesenheit von über 50 % der gebuchten Leistung wird dem Yoga-Schüler der Kursbetrag bis zur Hälfte erstattet. In diesem Fall legt der Yoga-Schüler ein ärztliches Attest vor. Alternativ kann der Yoga-Schüler nach Absprache mit dem Yoga-Lehrer vereinbaren, einen Dritten, dem Yoga-Lehrer bekannte Person zu senden.
8. Widerruf
8.1 Hat der Yoga-Lehrer vom Yoga-Schüler die Anmeldung und Zahlung erhalten so kann der Yoga-Schüler sie nicht rückgängig machen.
8.2 Der Yoga-Schüler hat im obigen Fall alle Kosten zu ersetzen, die durch die nicht eingelöste oder zurückgereichte Überweisung oder Nichtwahrnehmung des Kurses entstehen.
9. Haftung
9.1 Der Lehrer unterrichtet nach besten Wissen und Gewissen. Der Schüler ist für das Wahrnehmen seiner eigenen Leistungsgrenzen selber verantwortlich. Der Lehrer übernimmt dafür keine Verantwortung.
9.2 Es wird kene Haftung für Gegenstände und Wertsachen in den Kursrämen übernommen.
9.3 Der Unterricht ersetzt keine ärztliche Therapie.
10.Übertragung von Rechten und Pflichten
10.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners auf Dritte übertragen werden.
11. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.